Prävention und Gesundheitsförderung in Bad Füssing
Gesundheit das höchste Gut des Lebens
Immer mehr Menschen achten auf Ihre Gesundheit - durch ausgewogene und richtige Ernährung, durch die richtige Bewegung, den angemessenen Sport zu treiben und das Leben zu genießen, Stress und Alltagssorgen zu vergessen und durch ein gesundheitsbewusstes Dasein ersetzen. Das tut gut.
Unsere Präventionsmaßnahmen nach § 20 in Bad Füssing. Wir bieten Ihnen Gesundheitsfördernde Programme für Bewegung, Entspannung und Ernährung an, diese werden von Ihrer Krankenkasse teilweise bis zu EUR 150.- bezuschusst.
Für die "vorbildliche Gesundheitsförderung am Kurort" wurde das Hotel Mürz ausgezeichnet mit dem Gütesiegel des Bayerischen Heilbäder-Verbandes e. V
Für wenn Sind diese Maßnahmen?
1. Gesundheitsbewusste die für Ihre Gesundheit etwas tun wollen!
Die Krankenkassen fördern Ihre Eigeninitiative zur Gesunderhaltung und beteiligen sich i.d.R. an den Kursgebühren im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die Krankenkassen einmal pro Jahr z.B. an einem Bewegungs- und einem Entspannungskurs mit bis zu 100 %. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
2. Gäste die eine von der Krankenkasse genehmigte ambulante Vorsorgeleistung durchführen!
Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung übernimmt bei ambulanten Kurgästen die zuständige Krankenkasse die Gebühren für gesundheitsbildende Maßnahmen - es gibt keine Rezeptgebühr und auch keine prozentuale Zuzahlung. Das Hotel Mürz rechnet die Gebühren direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Während Ihrer ambulanten Vorsorgeleistung kann Ihnen Ihr Kurarzt bis zu drei verschiedene Kurse (von je einem anderen Handlungsfeld: Bewegungstraining, Entspannungstechniken, Ernährungsberatung) ärztlich verordnen.
3. Interessenten die im Hotel Mürz eine stationäre Badekur durchführen!
Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse / Beihilfestelle über die Möglichkeiten der Kostenbeteiligung.