Rehabilitation und Kur über ihre Krankenkasse in der Privat Klinik und im Kur Urlaub in unserem Kur Hotel in Bad Füssing in Bayern.
Unser Kurhotel mit integrierter Privat Klinik in Bad Füssing eignet sich für ihre Rehabilitation und Kur über ihre Krankenkasse z.B. bei Gelenkserkrankungen, Rheuma, Arthrose usw....
Unterbrinung, Therapie, Arzt und Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. (Voraussetzung schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse). Zur Zeit bezahlen Sie einen Eigenanteil pro Tag von € 10.--
Seit dem 1. April 2007 besitzen Sie, der Versicherte, ein echtes Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehabilitationseinrichtung nach § 40 SGB V, die zugelassen und entsprechend zertifiziert ist (Bitte informieren Sie bei den Einrichtungen). Das bedeutet, Sie müssen nicht die Ihnen zugewiesene Einrichtung aufsuchen, sondern können Ihre Maßnahme auch in einer von Ihnen gewählten Einrichtung absolvieren. Fallen dabei Kosten an, die über die Ihnen von der Krankenkasse empfohlenen Vertragseinrichtungen hinausgehen, sind die Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Bisher konnte der Versicherte lediglich einen Wunsch äußern, diesem musste die Krankenkasse jedoch nicht entsprechen. Das Wahlrecht gilt nicht für "Stationäre Vorsorgeleistungen" gem. § 23, 4 SGB V sowie "Med. Rehabilitationsleistungen für Mütter/Väter, Mutter/Vater-Kind- Maßnahmen" gem. § 41 SGB V.
Gesetzlich dürfen Kuren alle vier Jahre bewilligt werden. Ausgenommen die ambulante Vorsorgemaßnahme, die alle drei Jahre genehmigt werden darf. Eine frühere Wiederholung ist lediglich bei medizinisch indizierten Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen z. B. Rheuma möglich.