AGB

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2. Nichtbereitstellung des Zimmers

Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

3. An- und Abreise

Das Zimmer ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsfertig. Wir bitten bei Anreise nach 18.00 Uhr um Mitteilung. Sollte keine Mitteilung  über eine Verspätung bei uns eingegangen sein, kann das reservierte Zimmer anderweitig vergeben werden.

Die Abreise sollte bis 11.00 Uhr erfolgen.

4. Rücktritt seitens des Gastes

4.1. Standard Rate - Best Price Rate

Bei "Standard-Buchungen" wird am Anreisetag das Zimmer bis 18.00 Uhr freigehalten. Nach 18.00 Uhr wird die Reservierung, bei Nichtmitteilung einer verspäteten Anreise, automatisch und kostenfrei aufgehoben. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf das Zimmer.

Bei "Garantierten-Buchungen" ist eine kostenfreie Stornierung bis 18.00 Uhr des jeweiligen Anreisetages möglich. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder Nichtanreise sowie vorzeitiger Abreise durch den Gast entfallen die in der Regel pauschalierten Rücktrittskosten pro Person in Prozent des Gesamtpreises:

  • Stornokosten bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100 %

Bei "Nicht erstattbare Buchung" ist eine 100% Vorauszahlung zu leisten, Im Falle der Stornierung oder Nichtanreise wird die Vorauszahlung nicht erstattet.

4.2. Angebote - Package

Bei "Standard-Buchungen" wird das Zimmer bis 18.00 Uhr am Anreisetag freigehalten. Nach 18.00 Uhr wird die Reservierung, bei fehlender Mitteilung einer späteren Anreise Automatisch aufgehoben. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf das Zimmer. Bei Stornierung oder nicht Anreise werden Ihnen die anteiligen Reisekosten, Ihres gesamten Aufenthaltes, laut Stornierungsbedingungen in Rechnung gestellt.

Bei "Garantie-Buchungen" wird unabhängig von der Anreisezeit das Zimmer die ganze Nacht für Sie frei gehalten. Bei Stornierung oder nicht Anreise werden Ihnen die anteiligen Reisekosten, Ihres gesamten Aufenthaltes, laut Stornierungsbedingungen in Rechnung gestellt.

Stornierungsbedingungen Angebote - Package:

  • Eine kostenfrei Stornierung der Reservierung ist bis 29 Tage vor der Anreise möglich. Bei späterer Stornierung behält sich das Hotel bei einer Nichtweitervermietung der Reservierung das Recht vor, bis zu 90% des Gesamtpreises von der Kreditkarte abzubuchen oder dem Gast in Rechnung zu stellen.
  • bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens 25,- €
  • bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20%
  • bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 30%
  • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
  • bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 80%
  • bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%.

4.3. Sonderraten

Bereits reduzierte Raten bzw. Promotions wie z.B. Hot Deal, Frühbucher, Last Minute usw. sind, wenn nicht anders angegeben, nicht stornierbar, Anzahlungen oder Vorauszahlungen können nicht zurückerstattet werden, wenn die Reservierung geändert oder storniert wird.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

5.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Gast als auch der Gastgeber den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Gast den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Gastgeber kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

5.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann derGastaufnahmevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Gastgeber die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Gastgeber einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.

6. Versicherungen

Es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Damit Sie bei Stornierung und Abbruch Ihrer Reise finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den zuverlässigen Reiseschutz der ERGO Reiseversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung, deren Abschluss wir besonders empfehlen, ist nicht im Reisepreis eingeschlossen.

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Bei Beschwerden in Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. (Schlichtungsstelle) wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
Email: [email protected]
https://versicherungsombudsmann.de

7. Gewährleistung / Schadenersatz

7.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Gast den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Gastgeber eine vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeberverweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse desGastes gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Gastes aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

8. Haftung

Der Gastgeber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

8.1. Überprüfung der Leistungen

8.2. Bearbeitung der Anmeldung

8.3. Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag

8.4. Ausstellung und Absendung der Unterlagen.

Die Haftung des Gastgebers ist auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle bei der Hotelrezeption geltend zu machen und die Vorlage der schriftlichen Mängelrüge von dieser schriftlich bestätigen zu lassen.

Die Hotelrezeption ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen, ist jedoch nicht befugt für den Gastgeber irgendwelche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben.

Können geltend gemachte Mängel an Ort und Stelle nicht voll behoben werden, müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich vor Ort bei dem Gastgeber geltend gemacht werden.

Unverzüglich dem Gastgeber übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet. Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt dem Gastgeber mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann derGastgeber jeglichen Minderungsanspruch ausschließen. Ansprüche – nach dem §651c bis 651g BGB – kann der Gast nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des gebuchten Aufenthalts bei dem Gastgeber geltend machen; es sei denn, er war ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.

Der Gastgeber haftet nicht für liegengelassene/vergessene Sachen des Gastes. Er ist nicht zur Aufbewahrung oder Nachsendung verpflichtet. Sollte der Gast eine Nachsendung wünschen, geschieht dies nur unfrei auf Kosten des Gastes.

9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

9.1. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Gastgeber zur Anfechtung des Reisevertrages.

9.2. Gerichtsstand für Klagen gegen den Gastgeber ist Passau.

9.3. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

9.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Gastaufnahmevertrages zur Folge