Orthopädische Vorsorge und Reha-Kuren in Bad Füssing

Machen Sie Ihre Rehabilitation und Kur in unserem Gesundheits- und Wellnesshotel in Bayern. Dafür bieten wir Ihnen eine integrierte Privatklinik, bei der wir Gelenkserkrankungen, Rheuma, und Arthrose behandeln. 

Nahaufnahme Baum in Bayern

Unser Kurhotel mit Privatklinik und Kursanatorium 

  • Erfüllt die Voraussetzung nach §107 Abs. 2 SGB V 
  • Erfüllt zusätzlich die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 SGV V 
  • Verfügt über Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V 
  • Verfügt über eine Preisvereinbarung  mit einem Sozialversicherungsträger 

Unterbringung, Therapie, Arzt und Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet (Voraussetzung schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse). Zurzeit bezahlen Sie einen Eigenanteil pro Tag von € 10,- 

Exklusive

  • Aufpreis auf Verwöhn-Vollpension: € 5,- pro Person und Tag (kleines Kuchenbuffet am Nachmittag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr im Restaurant) 
  • Pkw – Stellplatz € 5,- pro Tag (obligatorisch bei Anreise mit dem PKW) 
  • Leihbademantel einmalig bei Anreise und bei jedem Wechsel € 10,- pro Person. 
  • Teilnahme an den täglich wechselnden Gesundheitsprogrammen und Entspannungsprogrammen € 5,- pro Person und Tag. 

Zimmer-Aufpreise Rehabilitationskur nach §111

Zur Einzelbelegung pro Person und Nacht auf das Einzelzimmer Standard:

  • Einzelzimmer Gartenblick: € 5,-
  • Doppelzimmer Standard zur Einzelnutzung: € 30,-
  • Doppelzimmer Komfort zur Einzelnutzung: € 45,-
  • Doppelzimmer Superior zur Einzelnutzung: € 55,-
  • Doppelzimmer Deluxe zur Einzelnutzung: € 90,-
  • Suite Mürz zur Einzelnutzung: € 105,-
  • Suite Wunsch zur Einzelnutzung: € 120,-

Doppelzimmer-Aufschlag pro Person und Nacht (Begleitperson zahlt reguläre Hotelpreise)

  • Doppelzimmer Superior: € 5,-
  • Doppelzimmer Deluxe: € 25,-
  • Suite Mürz: € 35,-
  • Suite Wunsch: € 45,-

Ihr gesetzlich geregeltes Unterkunftswahlrecht

Seit dem 1. April 2007 besitzen Sie, der Versicherte, ein echtes Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehabilitationseinrichtung nach § 40 SGB V, die zugelassen und entsprechend zertifiziert ist (Bitte informieren Sie
 sich bei den Einrichtungen). Das bedeutet, Sie müssen nicht die Ihnen zugewiesene Einrichtung aufsuchen, sondern können Ihre Maßnahme auch in einer von Ihnen gewählten Einrichtung absolvieren. Fallen dabei Kosten an, die über die Ihnen von der Krankenkasse empfohlenen Vertragseinrichtungen hinausgehen, sind die Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Bisher konnte der Versicherte lediglich einen Wunsch äußern, diesem musste die Krankenkasse jedoch nicht entsprechen. Das Wahlrecht gilt nicht für „Stationäre Vorsorgeleistungen“ gem. § 23, 4 SGB V sowie „Med. Rehabilitationsleistungen für Mütter/Väter, Mutter/Vater-Kind- Maßnahmen“ gem. § 41 SGB V. 

Ihr gesetzlich geregeltes Kurintervall

Gesetzlich dürfen Kuren alle vier Jahre bewilligt werden. Ausgenommen die ambulante Vorsorgemaßnahme, die alle drei Jahre genehmigt werden darf. Eine frühere Wiederholung ist lediglich bei medizinisch indizierten Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen z. B. Rheuma möglich.