Qualitätsgeprüftes Allergikerfreundliches Hotel durch den TÜV Rheinland

Allergikerfreudliches Hotel und Kurort

Das Wunsch Hotel Mürz beteiligt sich zusammen mit dem Kurort Bad Füssing an der Qualitätsprüfung „Allergikerfreundlicher Kurort“ bzw. Allergikerfreundliches Hotel.

Im März 2019 wurde das Wunsch Hotel Mürz, dass bereits 2017 die ECARF Zertifizierung als Allergikerfreundliches Hotel und Restaurant erfolgreich bestanden hat, zusammen mit dem Kurort Bad Füssing als Allergikerfreundliches Hotel durch den Bayerischen Heilbäder-Verband und den TÜV Rheinland qualitätsgeprüft und ausgezeichnet.

Als Allergikerfreundliches qualitätsgeprüftes Hotel muss das Wunsch Hotel Mürz die vom Bayerischen Heilbäder-Verband e.V. festgelegten Mindestkriterien für einen möglichst erholsamen und beschwerdefreien Urlaub bzw. Aufenthalt in Bad Füssing garantieren. Zu erkennen sind die Allergikerfreundlichen Hotels am Siegellogo des Bayerischen Heilbäder-Verbandes e.V.

Das Wunsch Hotel Mürz wurde vom Bayerischen Heilbäder-Verband e.V. geschult und wird neutral regelmäßig durch den TÜV Rheinland, nach folgenden Kriterien, geprüft und zertifiziert.

Allergikerfreundliches Hotel bietet folgende Zimmer:

  • die garantiert rauch- und haustierfrei sind
  • die frei von pollentragenden Pflanzen sind
  • die frei von Topfpflanzen in Erde sind
  • in denen milbendichte Schutzbezüge für die Betten bei Bedarf aufgezogen werden können
  • deren Fußböden entweder teppichfrei sind und mindestens alle 2 Tage feucht gewischt werden oder
  • deren Fußböden mit einem kurzflorigen Teppichboden belegt sind und täglich mit einem Staubsauger gereinigt wird, der mit einem HEPA-13-Filter ausgestattet ist oder der der Staubemissionsklasse A entsprechend EU-Energielabel angehört
  • für die Körperpflegeprodukte für sensible Haut (duftstofffreie Seife, Shampoo, Creme etc.) auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können
  • deren Wäsche auf Nachfrage nach Möglichkeit mit hypoallergenen Waschmitteln gewaschen wird
  • in denen auf Nachfrage nach Möglichkeit für die Reinigung hypoallergene Putzmittel verwendet werden

Allergikerfreundliches Hotel bietet im Restaurant und F&B Bereich:

  • Nahrungsmittelalternativen bzw. besorgen sie auf Vorbestellung
  • Im Umgang mit Nahrungsmitteln bei Einkauf, Lagerung und Zubereitung von Speisen geprüftes Allergenmanagement
  • jederzeit Auskunft über Inhaltsstoffe der angebotenen Speisen auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehend

Allergikerfreundliches Hotel bietet ausserdem:

  • bieten außerhalb der definiert haustierfreien Zimmer in allgemein genutzten Räumlichkeiten einen haustierfreien Bereich
  • haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom Bayerischen Heilbäder-Verband e.V. geschult wurden
  • machen die zertifizierte Allergikerfreundlichkeit durch die Verwendung des BHV-Siegellogos für Gäste deutlich erkennbar, und zwar für die Dauer der Vertragszeit durch ein an der Hausfassade anzubringendes Schild, die Verwendung im betriebseigenen Internetauftritt, in Hausinformationen für Gäste sowie im Restaurant- / Frühstücksbereich

Eine Zertifizierung als Allergikerfreundliches Hotel erfolgt nur, wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind. Die Siegelgültigkeit beträgt drei Jahre, jährlich finden stichprobenartig angekündigte und unangekündigte Begehungen statt.

Vorteile als Gast im allergikerfreundlichen Kurort Bad Füssing:

  • Allergikerfreundliche Unterkünfte
  • Allergikerfreundliche Gastronomie
  • Allergikerfreundlicher Einzelhandel
  • Kontrollierte Qualität in den teilnehmenden Betrieben
  • Geschulte Ansprechpartner in jedem teilnehmenden Betrieb und im Kur- und Gästeservice in Bad Füssing

Haftungsausschluss

Durch diese Voraussetzungen wird der Kontakt mit Allergenen deutlich reduziert. Hundertprozentig vermieden werden kann er jedoch nicht. Weil Allergien in vielfältiger Weise auftreten und die Reaktionen auf Allergene individuell unterschiedlich sein können, können allergische Reaktionen nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Das Siegel steht daher für geprüft gute Bedingungen der Allergenreduzierung, jedoch nicht für absolute Beschwerdefreiheit.